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07/2009

Umstellung der Lebenshaltungskostenindex-Miete auf den Verbraucherpreisindex

In einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatten die Mietvertragsparteien die Anpassung der Miete an die Veränderung des „Index für die Lebenshaltung eines Vier-Personen-Arbeitnehmer-Haushalts“ geknüpft. Dieser Index wurde vom Statistischen Bundesamt nur bis Dezember 2002 errechnet. Weitergeführt wurde der Verbraucherpreisindex. Nach Wegfall des vertraglich vereinbarten Index stritten die Parteien über die Grundlage für eine mögliche Mieterhöhung.

Nach Auffassung des Gerichts ist eine Regelungslücke entstanden, die im Wege ergänzender Vertragsauslegung geschlossen werden muss. Hätten die Vertragsparteien den Wegfall der vereinbarten Grundlage für eine Mieterhöhung bedacht, so hätten diese auf den fortgeschriebenen Index als Basis für zukünftige Mietanpassungen abgestellt.

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