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12/2009

Verbot der Privatnutzung eines Dienstwagens verhindert nicht die Anwendung der 1 % Regelung

Einem Arbeitnehmer war im Arbeitsvertrag die private Nutzung seines Dienstwagens verboten worden. Er wehrte sich deswegen gegen den Ansatz des privaten Nutzungsanteils nach der sog. 1 %‑Regelung. Er bekräftigte seine Auffassung zusätzlich mit dem Hinweis, dass er ein gleichwertiges privates Kraftfahrzeug habe und hiermit seine privaten Fahrten erledige.

Der Bundesfinanzhof folgte der Auffassung des Arbeitnehmers nicht. Das Gericht entschied, die bloße Behauptung, das Fahrzeug sei aufgrund des Verbots nicht privat genutzt worden, könne die Anwendung der 1 %‑Regelung nicht verhindern.

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