News
Vermieter darf Mieterwohnung zur Anbringung eines Heizkostenverteilers betreten
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Mieter dem Vermieter den Zutritt zur Wohnung gestatten muss, um dort einen zusätzlichen Heizkostenverteiler einbauen zu lassen.
In dem vom Gericht entschiedenen Fall hatte der Mieter dem Vermieter den Zutritt zur Wohnung untersagt. Der Mieter begründete seine Auffassung damit, dass nach der ersten Installation funktionierender Heizkostenerfassungsgeräte der Zutrittsanspruch zur Wohnung erloschen sei. Im Folgenden sei ein Zutritt nur noch möglich zum Austausch fehlerhafter Geräte. Dies sah das Gericht anders. Unbestritten wollte der Vermieter ein zusätzliches Gerät anbringen, das die bisher nicht erfasste, vom Fallrohr des Heizungsstrangs abgegebene Wärme messen sollte. Der Zweck des Geräts bestehe somit darin, eine bisher vorhandene Lücke in der Verbrauchserfassung zu schließen und erstmals den gesamten Wärmeverbrauch in der Wohnung zu erfassen. Hierfür habe der Mieter alle erforderlichen Maßnahmen, mithin auch das Betreten der Wohnung, zu dulden. Etwaige Einwendungen gegen die Verteilung der erfassten Kosten könne der Mieter dabei erst nach Vorlage der Betriebskostenrechnung vorbringen.


