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01/2011

Vermieter muss Kostenanteile für leerstehende Wohnungen tragen

Ein Vermieter hat bei der Verteilung der Betriebskosten im Regelfall den auf leerstehende Wohnungen entfallenden Kostenanteil zu tragen.

Das Kammergericht Berlin hat in einer Entscheidung dem Vermieter das Vermietungsrisiko zugewiesen. Im entschiedenen Fall hatte dieser die Kosten der Hausbeleuchtung auf die Mieter umgelegt und eine leerstehende Wohnung bei der Betriebskostenabrechnung unberücksichtigt gelassen. Nach Auffassung des Gerichts kann der Vermieter das Risiko eines Wohnungsleerstands nicht auf die Mieter abwälzen, sondern hat es selbst zu tragen.