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04/2009

Vermieter nicht zur regelmäßigen Überprüfung der Elektroleitungen verpflichtet

Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob ein Vermieter im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht eine regelmäßige Überprüfung der Elektroleitungen in den Wohnungen der Mieter vornehmen muss. Nach einem Brand in der Küche hatte ein Mieter vom Vermieter Schadensersatz wegen der beschädigten Sachen verlangt und behauptet, dass der Brand durch einen Kurzschluss verursacht worden war.

Nach Ansicht des Gerichts steht dem Mieter kein Schadensersatzanspruch zu. Ohne konkreten Anlass oder Hinweis sei der Vermieter nicht verpflichtet, die Elektroleitungen in den vermieteten Wohnungen einer regelmäßigen Überprüfung durch einen Elektrofachmann zu unterziehen. Zwar habe er die Pflicht, die Mietsache in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten und bekannte Mängel unverzüglich zu beheben. Den Vermieter treffe aber keine regelmäßige Pflicht zur Generalinspektion.

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