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08/2009

Versagung der Entfernungspauschale für Familienheimflüge verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

Der Bundesfinanzhof[1] hat entschieden, dass der Abzug der tatsächlichen Flugkosten als Werbungskosten an Stelle einer ggf. höheren Entfernungspauschale nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt.

Die Versagung der Entfernungspauschale für Flugstrecken sei sachlich gerechtfertigt, weil die Anwendung der Entfernungspauschale auf die mit dem Flugzeug zurückgelegten größeren Entfernungen zu einer überhöhten steuerlichen Entlastung führen würde. 


[1]     BFH, Urt. v. 26.3.2009, VI R 42/07, DB 2009, S. 1387, BFH/NV 2009, S. 1181, LEXinform 0588570.

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