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06/2010

Wohnungsvermietung an Arbeitnehmer: Nichtgeltendmachung von umlegbaren Nebenkosten ist ein geldwerter Vorteil und somit Arbeitslohn (Kopie 1)

Überlässt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses unentgeltlich oder verbilligt eine Wohnung, so liegt ein Sachbezug vor, der als geldwerter Vorteil steuerpflichtiger Arbeitslohn ist. Zur Ermittlung der Höhe des Sachbezugs ist die ortsübliche Miete der mit dem Arbeitnehmer vereinbarten (niedrigeren) Miete gegenüberzustellen. In den Fällen, in denen der Arbeitgeber vergleichbare Wohnungen in nicht unerheblichem Umfang an fremde Dritte zu einer niedrigeren als der ortsüblichen Miete vermietet, ist die niedrigere Miete anzusetzen.

Nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf ist die Nichtgeltendmachung von umlegbaren Mietnebenkosten (z. B. Grundsteuer, Hausversicherung, Straßenreinigung) bei Wohnungsüberlassung an Arbeitnehmer eine verbilligte Wohnungsüberlassung. Es liegt ein Sachbezug und somit steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Ein Sachbezug liegt nur dann nicht vor, wenn der Arbeitgeber in erheblichem Umfang fremden Dritten ebenfalls keine Nebenkosten in Rechnung stellt. Kein erheblicher Umfang liegt vor, wenn der an fremde Dritte vermietete Wohnungsbestand unter 10 % liegt.

Der Bundesfinanzhof muss abschließend entscheiden.