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Zur digitalen Lohnschnittstelle
Im Rahmen von Außenprüfungen kann die Finanzverwaltung die mit Hilfe eines Datenverarbeitungsprogramms erstellte Buchführung durch Datenzugriff prüfen. Dies geschieht insbesondere durch Überlassung von Datenträgern an Außenprüfer. Um technische Schwierigkeiten, Unklarheiten und Datennachforderungen aufgrund der Vielfalt der in Deutschland angewendeten Lohnabrechnungsprogramme zu vermeiden, hat die Finanzverwaltung die Digitale LohnSchnittstelle erarbeitet. Es handelt sich um eine Schnittstellenbeschreibung für den Datenexport aus dem jeweiligen Lohnbuchhaltungssystem zur Übergabe an Lohnsteuer-Außenprüfer. Ziel ist eine einheitliche Struktur und Bezeichnung der Dateien und Datenfelder unabhängig vom eingesetzten Lohnabrechnungsprogramm. Das Bundesministerium der Finanzen empfiehlt, im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder diese Schnittstellenbeschreibung in den Lohnabrechnungsprogrammen vorzusehen und einzuarbeiten.(Quelle: Bundesministerium der Finanzen)


