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Rechtstipps

02/2009

Neuer Bußgeldkatalog: Teure Zeiten für Autofahrer!

Am 1. Februar 2009 tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Hiermit ist eine deutliche Anhebung der Bußgelder bei sämtlichen Verkehrsverstößen verbunden. Nachfolgend einige Beispiele der neuen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote...

Am 1. Februar 2009 tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Hiermit ist eine deutliche Anhebung der Bußgelder bei sämtlichen Verkehrsverstößen verbunden. Nachfolgend einige Beispiele der neuen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstands- und Rotlichtverstößen sowie Alkoholdelikten (in Klammern: alte Bußgelder, Punkte und Fahrverbote):

Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von bis zu 20 km/h bleibt es bei den bisherigen Bußgeldern von € 15 bis € 35. Bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen gilt:

  • bis 25 km/h: € 80, 1 Punkt  (€ 50, 1 Punkt)
  • bis 30 km/h: € 100, 3 Punkte (€ 60, 3 Punkte)
  • bis 40 km/h: € 160, 3 Punkte, 1 Monat (€ 100, 3 Punkte, 1 Monat)
  • bis 50 km/h: € 200, 4 Punkte, 1 Monat (€ 125, 4 Punkte, 1 Monat)
  • bis 60 km/h: € 280, 4 Punkte, 2 Monate (€ 175, 4 Punkte, 2 Monate)
  • bis 70 km/h: € 480, 4 Punkte, 3 Monate (€ 300, 4 Punkte, 3 Monate)
  • über 70 km/h: € 680, 4 Punkte, 3 Monate (€ 425, 4 Punkte, 3 Monate)

Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von bis zu 20 km/h bleibt es bei den bisherigen Bußgeldern von € 10 bis € 30. Bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen gilt:

  • bis 25 km/h: € 70, 1 Punkt (€ 40, 1 Punkt)
  • bis 30 km/h: € 80, 3 Punkte (€ 50, 3 Punkte)
  • bis 40 km/h: € 120, 3 Punkte (€ 75, 3 Punkte)
  • bis 50 km/h: € 160, 3 Punkte, 1 Monat (€ 100, 3 Punkte, 1 Monat)
  • bis 60 km/h: € 240, 4 Punkte, 1 Monat (€ 150, 4 Punkte, 1 Monat)
  • bis 70 km/h: € 440, 4 Punkte, 2 Monate (€ 275, 4 Punkte, 2 Monate)
  • über 70 km/h: € 600, 4 Punkte, 3 Monate (€ 375, 4 Punkte, 3 Monate)

Achtung: Ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt werden!

Abstandsverstöße

Abstandsverstöße werden in Abhängigkeit von der gefahrenen Geschwindigkeit und vom Ausmaß der Unterschreitung des Mindestabstands (= halber „Tachowert“ in Metern) geahndet, zum Beispiel:

  • Geschwindigkeit mehr als 100 km/h und Abstand weniger als 3/10 des halben „Tachowerts“: € 160, 3 Punkte, 1 Monat (€ 100, 3 Punkte, 1 Monat)
  • Geschwindigkeit mehr als 100 km/h und Abstand weniger als 2/10 des halben „Tachowerts“: € 240, 4 Punkte, 2 Monate (€ 150, 4 Punkte, 2 Monate)
  • Geschwindigkeit mehr als 100 km/h und Abstand weniger als 1/10 des halben „Tachowerts“: € 320, 4 Punkte, 3 Monate (€ 200, 4 Punkte, 3 Monate)
  • Geschwindigkeit mehr als 130 km/h und Abstand weniger als 3/10 des halben „Tachowerts“: € 240, 4 Punkte, 1 Monat (€ 150, 4 Punkte, 1 Monat)
  • Geschwindigkeit mehr als 130 km/h und Abstand weniger als 2/10 des halben „Tachowerts“: € 320, 4 Punkte, 2 Monate (€ 200, 4 Punkte, 2 Monate)
  • Geschwindigkeit mehr als 130 km/h und Abstand weniger als 1/10 des halben „Tachowerts“: € 400, 4 Punkte, 3 Monate (€ 250, 4 Punkte, 3 Monate) 

Rotlichtverstöße

Rotlichtverstöße innerhalb von einer Sekunde nach Beginn der Rotlichtphase werden mit € 90, 3 Punkte (€ 50, 3 Punkte), bei Gefährdung/Sachbeschädigung mit € 200/€ 240, 4 Punkte, 1 Monat (€ 125, 4 Punkte, 1 Monat) geahndet. Sind seit Beginn der Rotlichtphase bereits mehr als eine Sekunde vergangen, sieht der neue Bußgeldkatalog Bußgelder von € 200, 4 Punkte, 1 Monat (€ 125, 4 Punkte, 1 Monat) vor, bei Gefährdung / Sachbeschädigung € 320/€ 360, 4 Punkte, 1 Monat (€ 200, 4 Punkte, 1 Monat).

Alkoholdelikte

Drastisch erhöht werden auch die Bußgelder bzw. Strafen bei Alkoholdelikten, und zwar abhängig von der Alkoholkonzentration und etwaigen einschlägigen Voreintragungen:

  • ab 0,3 ‰ bis 0,5 ‰ bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall: Geld- oder Freiheitsstrafe, bis zu 7 Punkte, Fahrverbot oder Führerscheinentzug (unverändert)
  • ab 0,5 ‰: € 500, 4 Punkte, 1 Monat (€ 250, 4 Punkte, 1 Monat), bei einer Voreintragung € 1.000, 4 Punkte, 3 Monate (€ 500, 4 Punkte, 3 Monate) und bei mehreren Voreintragungen € 1.500, 4 Punkte, 3 Monate (€ 750, 4 Punkte, 3 Monate)
  • ab 1,1 ‰: Geld- oder Freiheitsstrafe, bei Ersttätern üblicherweise ein bis zwei Nettomonatsgehälter, 7 Punkte, Führerscheinentzug mit Sperrfrist von sechs Monaten bis fünf Jahren, bei Ersttätern üblicherweise zwischen sechs und zwölf Monaten (unverändert)

Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt die 0 ‰-Grenze, Verstöße hiergegen werden mit € 250, 2 Punkte (€ 125, 2 Punkte) geahndet. Während der Probezeit wird zusätzlich ein Aufbauseminar sowie die Verlängerung der Probezeit angeordnet (unverändert).

Achtung: Auch Fahrradfahrer laufen ab 1,6 ‰ Gefahr, den Führerschein zu verlieren!

Fazit

Wir gehen natürlich davon aus, dass Sie als Teilnehmer am Straßenverkehr mit Bußgeldern, Punkteeintragungen und Fahrverboten nichts zu tun haben. Sollten Sie dennoch einmal mit der Straßenverkehrsordnung auf „Kollisionskurs“ geraten, dann gilt Folgendes: Bei Bußgeldern unter € 40, die in der Regel sofort beglichen werden können und grundsätzlich keine Punkteeintragung und kein Fahrverbot nach sich ziehen, mögen Sie überlegen, ob Sie diese akzeptieren. Bei höheren Bußgeldern empfehlen wir Ihnen dringend, vor Ort keine Angaben zur Sache zu machen, sondern mitzuteilen, dass Sie sich über Ihren Rechtsanwalt äußern werden – zu Angaben zur Sache sind Sie nicht verpflichtet und Sie vermeiden, sich gegenüber der Polizei „um Kopf und Kragen“ oder genauer um Bußgeld, Punkteeintragung und Fahrverbot zu reden.

Beitrag aus dem Newsletter 02/2009 | » Newsletter als PDF herunterladen