Rechtstipps
Verständliche Beratung in der Bank einfordern
Ausgangslage
Der Bundesgerichtshof hat in einem seiner jüngsten Urteile die Rechte von Anlegern gegenüber den Banken gestärkt.
Deutschlands oberste Zivilrichter verurteilten die Deutsche Bank dazu, mehr als € 500.000,00 Schadensersatz an einen mittelständischen Unternehmer aus Hessen zu zahlen. Dieser hatte im Jahr 2005 sogenannte CMS Spread Ladder Swaps gezeichnet. Selten zuvor hatte sich der Bankensenat des BGH so eindeutig auf die Seite des Anlegers gestellt.
Wird die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegenüber Banken jetzt grundsätzlich einfacher?
Derivate, sozusagen "abgeleitete" Finanzprodukte, waren zumindest vor der Finanzkrise bei Banken und Anlegern gleichermaßen beliebt. Zu den Anlageprodukten, die stattliche Gewinne versprachen, zählten auch "CMS Spread Ladder Swaps", inzwischen auch Zinswetten genannt. Stark vereinfacht ausgedrückt setzt der Anleger dabei auf die Entwicklung der Differenz zwischen dem langfristigen und dem kurzfristigen Marktzins. Steigt der langfristige Zins stärker als der kurzfristige, vergrößert sich also der Abstand (was in der Vergangenheit meistens der Fall war), profitiert der Kunde. Wird er jedoch geringer oder bleibt gleich, verliert der Kunde. Falls der kurzfristige Zins den längerfristigen sogar überspringt, dann wachsen die Verluste für den Anleger rapide an - und zwar unbegrenzt. Trotz dieses großen Risikos wurden solche Swaps jahrelang durch eine ganze Reihe von Banken verkauft.
Über das Risiko, bei solch einer Anlageform ruinöse Verluste erleiden zu können, hätte die Bank den Kunden deutlich besser aufklären müssen, urteilte nun der BGH. Insbesondere deshalb, weil im Fall des klagenden Unternehmers das von ihm gezeichnete Produkt von Anfang an einen negativen Marktwert hatte, sein Investment also gleich mit einem Anfangsverlust von vier Prozent startete. Doch erst bei einem Verlust von mehr als einer halben Million Euro hatte der Privatinvestor schließlich die Reißleine gezogen.
Ähnlich erging es auch anderen Anlegern, die sich auf Spread Ladder Swaps eingelassen und statt der erhofften Gewinne rote Zahlen im mindestens sechsstelligen Bereich eingefahren hatten.
Auswirkungen auf die Praxis
Insbesondere für geschädigte Privatinvestoren und die Unternehmen stellt sich nun die Frage: Ermöglicht das jüngste BGH-Urteil auch ihnen einen leichten Weg zum Schadensersatz? Die Antwort lautet wie so häufig bei Juristen: Es kommt darauf an. Denn der BGH hat streng genommen nur entschieden, dass die Bank im Einzelfall ihrer Beratungspflicht nicht ausreichend nachgekommen ist. Ob dies in anderen Fällen auch der Fall gewesen ist, wird in jedem Einzelfall zu prüfen sein. Überprüft wird dabei grundsätzlich die anleger- wie auch die anlagegerechte Beratung.
Weil der mögliche Verlust im vorliegenden Fall von der Bank nur als theoretisches Risiko dargestellt wurde, konnte im konkreten Fall von einer anlagegerechten Beratung keine Rede sein. In seinem Urteil sieht der BGH die Bank in ihrer Rolle als "Wettgegnerin" des Anlagekunden äußerst kritisch. Konkret heißt es im Urteil: "Als Partnerin der Zinswette übernimmt sie eine Rolle, die den Interessen des Kunden entgegengesetzt ist." Denn für das Geldinstitut erweise sich das von ihr vertriebene Finanzprodukt nur dann als günstig, wenn der Kunde "damit einen Verlust erleidet", so die Richter.
Aber Vorsicht: Trotz dieser deutlichen Worte scheint das häufig von Betroffenen vorgebrachte Argument, die Banken hätten die Produkte bewusst zu Lasten des Anlegers gestaltet, nicht wirklich stichhaltig. Denn selbst wenn der Vorwurf, dass die Bank die Bedingungen allein zu ihrem Vorteil ausgestaltet habe, noch nachvollziehbar sein mag, so trifft das kaum für die Vorstellung zu, dass sie damit bewusst ihre Kunden habe schädigen wollen.
Naheliegend ist es hingegen schon jetzt, dass das Urteil Einfluss auf die künftige Beratungspraxis haben wird. Insbesondere werden sich die Anforderungen für die Beratungs- und Aufklärungspflichten der Banken weiter erhöhen. Bereits jetzt sind die Geldhäuser gehalten, den Inhalt ihrer Beratung zu dokumentieren. Dass sie dabei aber oftmals auf inhaltsleere Formblätter setzen, wird immer wieder kritisiert. Es ist zu erwarten, dass es nach dem anlegerfreundlichen BGH-Urteil zu einer Verbesserung kommt.
Unser Tipp
Privatinvestoren, die sich auf Swap-Geschäfte oder vergleichbar riskante Anlagen eingelassen haben, sollten ihren konkreten Fall gründlich prüfen lassen. Der bloße Hinweis, die Bank habe die Risiken verschwiegen wird für sich genommen jedoch für einen Schadensersatzanspruch ebenso wenig ausreichen wie die Erkenntnis, dass man sich auf ein Geschäft eingelassen habe, das man letztlich nicht verstanden hat. Vielmehr ist der Bank eine schuldhafte Verletzung der Beratungspflicht nachzuweisen. Aus dem Urteil wird deutlich, dass die Bank sich nicht ausschließlich darauf berufen kann, die Komplexität des Produkts erläutert zu haben. Genauso wichtig ist die Pflicht des Beraters, auf das individuelle Anlegerprofil einzugehen und sich mittels Fragen ein genaues Bild vom Kenntnisstand des Anlegers zu machen.
Geschädigte Bankkunden sollten daher genau prüfen, ob bei ihnen ähnliche Versäumnisse von Seiten des Geldinstitutes vorgekommen sind. Dies könnte ein erster Ansatzpunkt für den Rechtsweg sein.


