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08/2011

Existenzgründung (2) Finanzierungshilfen

I. Vorbemerkung

Existenzgründungen stellen einen wichtigen Faktor des Wirtschaftslebens dar. Es liegt daher im Interesse einer jeden Volkswirtschaft, Existenzgründungen zu fördern. Vor dem Hintergrund des EU-Beihilferechts sind unmittelbare Zuschüsse der öffentlichen Hand nur in Grenzen möglich und auf bestimmte Fälle beschränkt.

Die nachfolgende Übersicht bezieht sich auf Finanzierungshilfen, die grundsätzlich für jedermann offenstehen. Sie beschränken sich auch nicht auf reine Existenzgründungen sondern betreffen z.T. auch Erweiterungsinvestitionen.

Bei den Finanzierungshilfen handelt es sich hauptsächlich um Darlehen. Der Fördercharakter äußert sich zum einen in im Regelfall günstigen Zinsen, zum anderen in der Risikoübernahmebereitschaft, die von Kreditinstituten üblicherweise nicht geleistet werden. Dadurch, dass die öffentliche Hand eine Art Ausfallgarantie gibt, lassen sich Darlehensfinanzierungen darstellen, die ein Existenzgründer mangels eigener Bonität nicht hinbekommen würde.

Die Finanzierungshilfen haben eine lange Tradition und lagen ursprünglich im Marshall-Plan begründet. Zwischenzeitlich werden die Finanzierungshilfen weitestgehend von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) getragen.

Die KfW vergibt die Darlehen nicht unmittelbar an den Existenzgründer sondern nur über eine Geschäftsbank, Genossenschaftsbank oder Sparkasse. Der Existenzgründer nimmt demzufolge das Darlehen bei seiner Geschäftsbank auf, nicht bei der KfW. Somit gelten im Allgemeinen die üblichen Regelungen des Kreditgeschäftes. Es kommt in der Praxis durchaus häufig vor, dass besondere Sicherheiten oder Sonderbedingungen, denen sich der Existenzgründer unterwerfen muss, verlangt werden.

Die KfW verfügt über eine Vielzahl von Programmen, sodass die nachstehend dargestellten Programme nur einen ausgewählten Ausschnitt der Möglichkeiten darstellen. Die Programme sind ständig in Bewegung, das heißt je nach Anlass kommen neue Programme hinzu und andere entfallen. Darüber hinaus werden die Konditionen, insbesondere die Zinssätze ständig angepasst. Die nachfolgende Darstellung ist daher als eine Stichtagsbetrachtung zu verstehen.

Einzelheiten zu den Programmen der KfW befinden sich auf deren Internetseite www.kfw.de unter Inlandsförderung. Dort sind auch die Zinskonditionen zusammengefasst, wobei die Programmnummer bei der Vielzahl der Zahlen die einzige Orientierungshilfe darstellt. Gerne sind auch wir Ihnen behilflich.

 

Programm/ Fördermaßnahme

Wer kann Anträge stellen?

Was wird mitfinanziert?

Höchstbetrag in Euro

Laufzeit

in Jahren

Nominalzins

in %

Tilgungsfreie Jahre

1.    KfW- Unternehmerkredit

(037, 047)

-    Existenzgründer

-    Freiberufler (Ärzte, Steuerberater…)

-    in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Mio. nicht überschreitet

-    natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten, sofern der Mieter die Antragskriterien erfüllt

-    Tochtergesellschaften der o.g. deutschen Unternehmen mit Sitz im Ausland

-    Joint-Ventures mit maßgeblich deutscher Beteiligung im Ausland

-    Investitionen, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen

-    Betriebsmittel

-    Erwerb von Grundstücken und Gebäuden

-    Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen

-    Betriebs- und Geschäftsausstattung

-    immaterielle Investitionen i.V.m. mit Technologietransfer, die mind. 3 Jahre in Bilanz aktiviert werden

-    Übernahme eines Unternehmens oder einer Beteiligung an einem Unternehmen (mind. 10%)

-    extern erworbene Beratungsdienstleitung

-    Kosten für erste Messeteilnahme

10 Mio. je Vorhaben

Auszahlung:

100 %

-    bis zu 5 (Finanzierung von Betriebsmitteln)

-    bis zu 10

-    bis zu 12 (endfälliges Darlehen)

-    bis 20 (bei bestimmten Investitions-vorhaben)

Orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes, Festzinssatz für 10 Jahre, darüber hinaus optional Festzins, derzeit 2,85 – 8,55.

-   1 Jahr bei 5 Jahren Laufzeit

-   2 Jahre bei 10 Jahren Laufzeit

-   3 Jahre bei 20 Jahren Laufzeit

-   Vierteljährliche Tilgung in gleich hohen Raten

-   Endfälliges Darlehen möglich

-   Sondertilgung möglich

2.    KfW-Gründerkredit – StartGeld

(061)

-    natürliche Personen, die ein Unternehmen bzw. eine freiberufliche Existenz gründen mit Hauptwohnsitz im Inland

-    freiberuflich Tätige und kleine Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU (u.a. weniger als 50 Mitarbeiter, max. 10 Mio. Euro Jahresumsatz)

-    keine Kombination mit anderen KfW-Programmen möglich

-    alle Formen der Existenzgründung

-    Nebenerwerb, der mittelfristig auf Vollerwerb ausgerichtet ist

-    Festigungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit

-    z.B. Grundstücke, Gebäude, Baunebenkosten, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Erstausstattung, Materiallager, Betriebsmittel

100.000

Auszahlung:

100 %

-    bis zu 5

-    bis zu 10

Orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes, Festzinssatz für 10 Jahre, darüber hinaus optional Festzins, derzeit 4,95 – 5,05

-   bis zu 1 Jahr bei 5 Jahren Laufzeit

-   bis zu 2 Jahren bei 10 Jahren Laufzeit

-   mtl. Tilgung in gleich hohen Raten

-   Sondertilgung möglich

3.    Unternehmerkapital ERP-Kapital für Gründung (bis 3 Jahre nach Geschäftsaufnahme)

(058)

-    natürliche Personen, die ein Unternehmen oder freiberufliche Tätigkeit gründen oder Festigungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit durchführen

-    KMU-Definition der EU (s. Punkt 2) müssen erfüllt sein

-    Grundstücke, Gebäude und Baunebenkosten

-    Sachanlageinvestitionen

-    Betriebs- und Geschäftsausstattung

-    immaterielle Investitionen (Technologietransfer)

-    Erwerb eines Unternehmens oder Unternehmensteils

-    Material-, Waren- und Ersatzteillager

-    extern erworbene Beratungsdienstleistungen

-    Kosten für erste Messeteilnahme

500.000 je Antragsteller

Auszahlung:

100 %

15

Orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes, Festzinssatz für 10 Jahre, darüber hinaus optional Festzins, derzeit 1,3 – 3,55

-   7 Jahre

-   vierteljährliche Tilgung in 31 gleich hohen Raten (ggf. abweichende Schlussrate)

-   Sondertilgung möglich

4.    Unternehmerkapital für Arbeit und Investitionen

(054, 055, 064)

-    mittelständische in- und ausländische Unternehmen/freiberuflich Tätige, die in Deutschland investieren sowie mittelständische deutsche Unternehmen/freiberuflich Tätige, die im Ausland investieren

-    Unternehmen müssen sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und dürfen einen Gruppenumsatz von 500 Mio. nicht übersteigen

-    Erwerb von Grundstücken und Gebäuden

-    gewerbliche Baukosten

-    Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen

-    Betriebs- und Geschäftsausstattung

-    immaterielle Investitionen (Technologietransfer)

-    Übernahme eines bestehenden Unternehmens

-    extern erworbene Beratungsdienstleistungen

-    Kosten für erste Messeteilnahme

4 Mio. pro Vorhaben

50 % Fremdkapitaltranche,

50 % Nachrangtranche

Auszahlung:

100 %

10 für beide

Tranchen

Orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes unter Berücksichtigung der Bonität des Schuldners, fest über die Laufzeit, derzeit 3,65 – 10 (je nach Tranche)

-   Fremdkapitaltranche: 2 Jahre

-   vierteljährliche Tilgung in gleich hohen Raten

-   Nachrangtranche: 7 Jahre

-   vierteljährliche Tilgung in 12 gleich hohen Raten

-   vorzeitige Tilgung ausgeschlossen

5.    ERP-Regionalförderprogramm

(062, 072)

-    Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe

-    freiberuflich Tätige

-    in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

-    natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten

-    KMU-Definition der EU (s. Punkt 2) muss erfüllt sein

-    Investitionen in strukturschwachen Gebieten

-    Erwerb von Grundstücken und Gebäuden

-    gewerbliche Baukosten

-    Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen

-    Betriebs- und Geschäftsausstattung

-    immaterielle Investitionen (Technologietransfer)

-    Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder Erwerb einer tätigen Beteiligung

-    extern erworbene Beratungsdienstleistungen

-    Kosten für erste Messeteilnahme

bis 3 Mio. pro Vorhaben, max. 85% in den neuen Ländern und Berlin, max. 50% in den Regionalfördergebieten in den alten Ländern

Auszahlung:

100 %

bis zu 5

bis zu 15

Bauvorhaben bis zu 20

Orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes, Festzinssatz für 10 Jahre, fest bis zu 10 Jahren, derzeit 2,45 – 8,20

-   bis zu 1 Jahr bei 5 Jahren Laufzeit

-   bis zu 5 Jahren bei 15 bzw. 20 Jahren Laufzeit

-   vierteljährliche Tilgung in gleich hohen Raten

-   Sondertilgungen nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich

6.    ERP-Innovationsprogramm

(180 – 185

190 – 195)

Programmteil 1

(Förderung i.d. Forschungs- und Entwicklungsphase)

-    freiberuflich Tätige und Unternehmen, die ein innovatives Vorhaben in Deutschland durchführen, seit mehr als 2 Jahren erfolgversprechend am Markt tätig sind und deren Gruppenumsatz 125 Mio. nicht überschreitet

Programmteil2

(Förderung in der Markteinführungsphase)

-    freiberuflich Tätige und Unternehmen, die ein innovatives Produkt in Deutschland einführen oder sich maßgeblich daran beteiligen und KMU-Voraussetzung der EU (s. Punkt 2) erfüllen

-    die Förderung in Programmteil 2 kann unabhängig von einer Förderung in Teil 1 erfolgen

Programmteil 1

-    zurechenbare Personaleinzel-, Gemein-, Reise-, Material- und EDV-Kosten

-    Einzelkosten für FuE-Aufträge sowie für Beratungs- und ähnliche Dienste

-    Investitionskosten für FuE-Vorhaben

-    Kosten der Weiterentwicklung und Verbesserung

-    Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Rahmen von FuE-Vorhaben

Programmteil 2

-    Kosten für Beratung, Ausbildung, Marktforschung und Marktinformation

-    Investitionen im Zusammenhang mit der Einführung neuer Produkte oder Produktionsverfahren

Programmteil 1

5 Mio. pro Vorhaben

Programmteil 2

neue Länder: 2,5 Mio. pro Vorhaben, max. 80% der Kosten

alte Länder:

1 Mio. max. 50% der Kosten

-   grds. 50% Fremdkapitaltranche, 50% Nachrangtranche (Anteil Nachrangtranche abhängig vom Gruppenumsatz)

Auszahlung:

100 %

10 für beide

Tranchen

orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes, derzeit 2,2 – 9,19 (je nach Tranche), Festzins für gesamte Laufzeit

-   Fremdkapitaltranche: 2 Jahre

-   vierteljährliche Tilgung in gleich hohen Raten

-   Nachrangtranche: 7 Jahre

-   vierteljährliche Tilgung in 12 gleich hohen Raten zum Ende der Laufzeit

-   vorzeitige Tilgung ausgeschlossen

7.    ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm

(237, 247, 238, 248)

-    in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden

-    Freiberufler

-    Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung Dienstleistungen für einen Dritten erbringen

Programmteile A

-    allgemeine Umweltschutzmaßnahmen (Luftverschmutzungsvermeidung, Abfall, Abwasser, Altlasten, Bodenschutz, Energieeffizienz)

Programmteil B

-    Investitionsmaßnahmen von KMU (Haus- und Energietechnik, Gebäude, Maschinenpark, Prozesskälte und –wärme, Wärmerückgewinnung, Steuerungstechnik, Kommunikationstechnik)

Programmteil A

i.d.R. 2 Mio. je Vorhaben

Programmteil B

max. 10 Mio. je Vorhaben

Auszahlung:

100 %

5 Jahre, 10 Jahre oder bis zu 20 Jahre, sofern Nutzungsdauer länger als 10 Jahre

Orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes unter Berücksichtigung der Bonität des Schuldners, fest über die Laufzeit, derzeit 1,70– 8,00 je nach Preisklasse, bis 10 Jahre Zinsfestschreibung, danach Neufestlegung

-    1 Jahr bei bis zu 5 Jahren Laufzeit

-    2 Jahre bei bis zu 10 Jahren Laufzeit

-    3 Jahre bei mehr als 10 Jahren Laufzeit

-    vierteljährliche Tilgung in 12 gleich hohen Raten zum Ende der Laufzeit

8.    ERP-Startfonds

(136)

-    kleine Technologieunternehmen (unter 50 Mitarbeitern und Umsatzerlöse oder Bilanzsumme unter 10 Mio.)

Beteiligungskapital gleichrangig zum Leadinvestor

die Beteiligung ist für ein Technologieunternehmen auf 5 Mio. begrenzt

Auszahlung:

bis zu 50% der Beteiligung des Leadinvestors

entsprechend Leadinvestor

keiner

Gewinnbeteiligung wie Leadinvestor

keine