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Specials

02/2010

Mehr Geld für Trennungskinder – Änderung der „Düsseldorfer Tabelle“ ab 01.01.2010

Als Folge der Erhöhung des Kinderfreibetrages durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz zum 01.01.2010 sind auch die Beträge für den Kindesunterhalt zum 01.01.2010 deutlich und zwar im Durchschnitt um rund 13 % gestiegen.

Grundlage für die Berechnung des Kindesunterhalt bildet die sogenannte Düsseldorfer Tabelle. Sie enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten und zeigt auf, wieviel Unterhalt geschiedene Eltern ihren Kindern schulden. Da sich der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder gemäß § 1612a BGB nach dem Kinderfreibetrag im Sinne des Einkommensteuergesetzes richtet, wurde die Düsseldorfer Tabelle außerplanmäßig vom zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf mit Wirkung zum 01.01.2010 überarbeitet.