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Steuertipps

09/2011

NRW erhöht die Grunderwerbsteuer - Neuregelung gilt bereits ab dem 01.10.2011

Ausgangslage

Die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen wird von 3,5 auf 5 % erhöht. Erwerbsvorgänge, die sich auf im Land Nordrhein-Westfalen gelegene Grundstücke beziehen, werden bereits ab dem 1. Oktober 2011 mit dem erhöhten Satz von 5 % besteuert.

Mit der Erhöhung folgt Nordrhein-Westfalen den Bundesländern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Sachsen-Anhalt. Aufgrund der auf die Länder übergegangenen Steuersatz-Kompetenz im Jahr 2006, haben diese Bundesländer die Grunderwerbsteuer bereits auf 4%, 4,5% bzw. 5% erhöht.

Unser Tipp

Beabsichtigen Sie innerhalb der nächsten Zeit ein Grundstück in NRW zu erwerben?

Dann sollten Sie, um Steuern zu sparen, dieses noch vor dem 01.10.2011 tun. Beachten Sie hierbei, dass die Grunderwerbsteuer grundsätzlich mit dem Abschluss des rechtswirksamen und notariell beurkundeten Kaufvertrages entsteht. Die Übergabe des Grundstücks, die Grundbucheintragung und auch die Kaufpreiszahlung haben keinen Einfluss auf die Entstehung der Steuer und können somit auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Das heißt Folgendes:

Erwerben Sie per notarieller Urkunde ein in NRW gelegenes Grundstück noch im September 2011 zum Kaufpreis von € 500.000,00, so sparen Sie € 7.500,00 Grunderwerbsteuer und zwar auch dann, wenn Besitz und Lasten erst später, z.B. im Januar 2011 übergehen.