Steuertipps
Nutzung der zum Jahresende auslaufenden degressiven Abschreibungen
Ausgangslage mit dem Konjunkturpakt I
Das Näherrücken des Jahresendes gibt Anlass, sich über mögliche Steuersparmöglichkeiten Gedanken zu machen.
Die vor zwei Jahren begonnene Finanz- und Wirtschaftskrise, die die Steuerpflichtigen in ihren Auswirkungen auch heute noch in Atem hält, hat neben den allseits bekannten Belastungen auch zu begünstigenden Konjunkturpaketen geführt.
Im Rahmen des Konjunkturpaketes I wurde für die Zeit vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2010 die degressive Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wieder eingeführt.
Bei der Nutzung der degressiven Abschreibung wird im Vergleich zu der linearen Abschreibung in den Jahren zu Beginn der Nutzungsdauer ein höherer Abschreibungssatz und in den folgenden Jahren ein geringerer Abschreibungssatz geltend gemacht. Auf diese Weise lassen sich die steuermindernden Effekte früher in Anspruch nehmen.
Die Vorteile der degressiven Abschreibung können letztmalig zum Jahresende in Anspruch genommen werden. Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2010 angeschafft werden, können nur noch linear abgeschrieben werden.
Vorziehen von Anschaffungen
Sofern Ihr Unternehmen beabsichtigt, in Kürze Investitionen zu tätigen, bietet es sich ggf. an, diese Investitionen noch auf 2010 vorzuziehen, um die Vorteile der erhöhten Abschreibung in Anspruch nehmen zu können. Wichtig ist, dass die degressive Abschreibung dann nicht nur für das Jahr 2010 sondern auch in den folgenden Jahren in Anspruch genommen werden kann. Bei der Bestimmung der Höhe des degressiven Abschreibungssatzes ist zu beachten, dass das Zweieinhalbfache des linearen Abschreibungssatzes nicht überschritten werden darf. Maximal beträgt die degressive Abschreibung 25% p.a.
Die Wirkung der degressiven Abschreibung lässt sich anhand des folgenden Beispieles verdeutlichen:
Berrechnungsbeispiel
Eine Maschine wird mit Anschaffungskosten von EUR 100.000 und einer Nutzungsdauer von 8 Jahren noch im Dezember 2010 angeschafft. Bei Inanspruchnahme der linearen Abschreibung ergibt sich in jedem Jahr eine Abschreibung in Höhe von EUR 12.500.
Sofern der Steuerpflichtige unseren Steuertipp beachtet und die degressive Abschreibung in Anspruch nimmt, kann er in den ersten Jahren 25 % der Anschaffungskosten geltend machen. Die Abschreibung im ersten vollen Wirtschaftsjahr (hier 2011, da die zeitanteilige Abschreibung im Dezember 2010 im Beispiel aus Vereinfachungsgründen vernachlässigt wird) beträgt EUR 25.000 (25 % von EUR 100.000).
Auch in den Jahren 2012 und 2013 führt die degressive Abschreibung zu Vorteilen im Vergleich zur linearen Abschreibung (2012: EUR 18.750 statt EUR 12.500; 2013 EUR 14.062,50 statt EUR 12.500). In den Folgejahren ist dielineare Abschreibung günstiger als die degressive Abschreibung, so dass dann zur linearen Abschreibung übergegangen wird.
Unser Tipp
Sofern Sie entsprechende Investitionen planen und ein Vorziehen der Anschaffung nach 2010 möglich ist, sollten Sie die letztmalige Möglichkeit der degressiven Abschreibung nutzen.


