Tobias Kromm


Rechtsanwalt

Tel.: 0221 546 78 0

E-Mail-Adresse: Tobias.Kromm@pelkapartner.de


  • Kurzvorstellung

    Tobias Kromm betreut vornehmlich Mandate auf den Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet darüber hinaus die Beratung in der betrieblichen Mitbestimmung sowie der laufenden Personalarbeit.


    Zu seinen Mandantinnen und Mandanten gehören mittelständische Unternehmen und die hinter ihnen stehenden Gesellschafter und Familien sowie Führungskräfte und Organmitglieder.


    Tobias Kromm studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bonn sowie der Universidad de Salamanca (Spanien). Nach dem ersten Staatsexamen am OLG Düsseldorf arbeitete er ein Jahr lang in einer Kölner Spezialpraxis für Arbeitsrecht als wissenschaftlicher Mitarbeiter.  Im Rahmen des zweijährigen Referendariats am OLG Köln absolvierte Tobias Kromm u.a. Stationen bei der deutschen Botschaft in Pristina (Kosovo), bei einem führenden Unternehmen in der internationalen Expresslogistik im Bereich Employee Relations Global & Europe sowie bei einem großen Automobilhersteller im Bereich Arbeitsrecht und Grundsatzfragen. Seit 2021 ist er in unserer Sozietät tätig.

  • Kurzbiographie

    • Rechtsanwalt seit 2021
    • Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn 
    • Universidad de Salamanca
    • Lehrbeauftragter der Handwerkskammer zu Köln

  • Schwerpunkte

    • Individual- sowie Kollektivarbeitsrecht
    • Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen
    • Betriebsverfassungsrecht
    • Sozialversicherungsrecht
  • Ausgewählte Mitgliedschaften

    • Kölner Anwaltverein e.V.
  • Veröffentlichungen

    • Kromm, Tobias, Entbehrlichkeit der Bestimmtheit einer Abmahnung bei Kenntnis des Arbeitnehmers – Anmerkung zu LArbG Erfurt v. 05.12.2023 - 5 Sa 39/23, jurisPR-ArbR 6/2024 Anm. 5
    • Kromm, Tobias, Anspruch auf tarifvertragliche Corona-Sonderzahlung in der Freistellungsphase der Altersteilzeit - Anmerkung zu BAG 9. Senat, Urteil vom 28.3.2023 - 9 AZR 106/22, jurisPR-ArbR 37/2023, Anm. 1.
    • Kromm, Tobias, Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung wegen rassistischer Beleidigung – Anmerkung zu LArbG Hamburg, Urteil vom 17.11.2022 - 1 Sa 40/22, jurisPR-ArbR 33/2023, Anm. 3.
    • Kromm, Tobias, Beweislast für die Dauerhaftigkeit der Aufgabenübertragung (TVöD) – Anmerkung zu LArbG Chemnitz, Urteil vom 14.4.2023 - 4 Sa 65/21, jurisPR-ArbR 28/2023, Anm. 3.
    • Kromm, Tobias, Anspruch auf Verschaffung einer Zusatzversorgung – Anmerkung zu LArbG Hannover, Urteil vom 20.4.2023 - 3 Sa 87/22 B, jurisPR-ArbR 26/2023, Anm. 4.
    • Kromm, Tobias, Kein Anspruch auf Insolvenzgeld bei ausländischem Insolvenzereignis und Homeoffice in Deutschland – Anmerkung zu LSG Essen, Urteil vom 30.03.2023 - L 9 AL 136/22, jurisPR-ArbR 3/2024, Anm. 7.
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